14. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von uns nicht zu vertreten sind; u.a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie höhere Gewalt. 15. Wenn verbindlich vereinbarte Aufnahmetermine abgesagt werden, sind wir berechtigt 50% des vereinbarten Honorars, mindestens aber aber 80,- € als Ausfallentschädigung in Rechnung zu stellen. 16. Bei Reproduktionen, Vergrößerungen und Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben, eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt. Die auf einem Bild evtl. sichtbare Moire-Bildung ist vom zu fotografierenden Material/Stoffqualität abhängig und begründet keinen Reklamationsanspruch. 17. Signaturen auf unseren Portraits sind obligatorisch und berechtigen nicht zu einer Reklamation. 18. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 10 Tagen geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Fotografien als auftragsgemäß angenommen. 19. Bei Auftragserteilung von Reproduktionen jeder Art setzen wir voraus, daß der Auftraggeber dazu berechtigt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, haftet der Auftraggeber in vollem Umfang. 20. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände werden von uns mit Sorgfalt behandelt. Für Abhandenkommen, Verlust, Beschädigung oder Wertminderung haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 21. Der Versand und Empfang erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Für Meldungen von Schäden gelten die Feststellungsbedingungen der jeweiligen Beförderer. 22. Die Aufbewahrung unserer Fotografien/Negative/Dateien ist ohne Gewähr. 23. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich nicht anders vorgeschrieben, der Betriebssitz des Fotografen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages gültig. Die Vertragspartner vereinbaren, die ungültige Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Vertragspartner am besten entspricht. Diese Bedingungen gelten ab dem 01.01.2007, alle Vorherigen verlieren ihre Gültigkeit.
|